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Glas (Reklamationen)
Natürlich können Sie als Kunde erwarten, beim Kauf neuer Fenster und Türen eine einwandfreie Glasqualität zu erhalten. Unsere Glaslieferanten sind ständig bemüht, uns fehlerfreie Ware anzuliefern. Leider lassen sich aber kleine Einschüsse oder Glasblasen nur schwer bei der Produktion erkennen. Diese Fehler sind dann aber (in aller Regel) schon bei der Anlieferung durch die Glashütten vorhanden und häufig sogar bedingt durch die immer größer werdende Recyclingquote. Denn schon kleinste Verunreinigungen können mehrere Quadratmeter Neuglas beeinträchtigen.
Häufig handelt es sich auch nur um winzige 'Schönheits-Fehler' die keinerlei Auswirkungen auf die technische Qualität, eine höhere Bruchanfälligkeit oder gar Undichtigkeiten haben.
Da in letzter Zeit die Beanstandungen der Kunden, selbst bei winzigsten Fehlern, stark zugenommen haben, verweisen die deutschen Glashersteller zunehmend auf die schon seit langem gültige 'Richtlinie zur visuellen Begutachtung von Isoliergläsern'.
Denn was viele Kunden nicht wissen: Nicht jede Fehlstelle ist gleich ein Reklamationsgrund!
Aus diesem Grunde haben wir hier diese Richtlinien für Sie ins Netz gestellt. So können Sie selbst beurteilen, ob eine Fehlstelle tatsächlich einen Reklamationsgrund darstellt. Denn sollte ein Gutachter hinzugezogen werden müssen, wird dieser die Scheibe aufgrund dieser Richtlinie begutachten!
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